Unser Qualitätsanspruch

1.3. Sinn und Zweck des QML

Dieser Qualitätsleitfaden begründet die ethischen Prinzipien des „Vereines zur Verbesserung der Versorgung des fortgeschrittenen Urothelkarzinomes“. Er wendet sich an die internen und externen interessierten Parteien des Vereines.

Internen interessierten Parteien(z.B. Mitglieder), die für die ordnungsgemässe und gesetzeskonforme Umsetzung der Ziele des Vereines verantwortlich und tätig sind, dient er als Orientierung für die zweifelsfreie Umsetzung der Vereinsziele mit besonderem Augenmerk auf dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit.

Alle diesbezüglich betroffenen Mitglieder und Tätige sind verpflichtet, den Qualitätsleitfaden zu kennen, zu verstehen, ihre Aktivitäten gemäss seiner Prinzipien zu gestalten und auszuführen, sowie diesbezüglich Verantwortung zu übernehmen.

Der Qualitätsleitfaden dient ebenfalls zur Dokumentation der ordnungsgemässen Arbeit des Vereines im Sinne der Gemeinnützigkeit gegenüber betroffener Behörden.

Gegenüber weiteren externen interessierten Parteien (Fördermitgliedern, Sponsoren, wissenschaftlich Tätigen, Referenten, IT-Mitarbeiter,ff) gewährleistet der QM-L stets die Grundsätze der Compliance, sowie die Einhaltung der ethischen Prinzipien und gesetzlichen Vorgaben der Gemeinnützigkeit.

Das Format des Vereines gestaltet sich aus der Achtsamkeit der Mitglieder untereinander. Die Bewahrung ihrer Interessen und der Ziele des Vereines werden somit auf hohem Sorgfalts- Niveau möglich und liegen im Rahmen der Vertraulichkeit. Interne Informationen aus Versammlungen, Fortbildungen oder internen ErFas sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, es sei denn, sie werden zur Veröffentlichung freigegeben.

4.4.2 Inhaltlicher Anspruch des QMS

Als ausschliesslich und unmittelbar zur Verbesserung des Patientenwohles eingesetzte Körperschaft, verpflichtet sich der Verein zur Beachtung der 11 Qualitäts-Aspekte der novellierten Qualitäts-Managementrichtlinie Richtlinie (QM-RL) des GBA vom 16.7.2020.Diese sind Bestandteil der DIN EN 15224:2017, auf der dieserQualitätsleitfaden beruht.

Es wird darüber hinaus, – nicht nachgeordnet – festgelegt, dass

  1. alle zur Bewahrung der Gemeinnützigkeit notwendigen Denk-, Planungs-, und Handlungsgrundsätze im Sinne der §§ 51, 52, 52, 55, 56, 57, 60a, 61, 62, 63 AO zwingend und ersatzlos einzuhalten sind
  2. desweiteren alle gesetzlichen Forderungen in der Zusammenarbeit mit interessierten Parteien wie Referenten,Sponsoren, Zuarbeitenden im Sinne der Vermeidung vonInteressenkonflikten und Zuwiderhandlung gegen §299 StGB(Bestechlichkeit/Korruption) ersatzlos einzuhalten sind.Hierzu dient dieser Q-leitfaden als Orientierung und Hilfe zur Verwirklichung und kontinuierlichen Verbesserung dermitgeltenden Prozesse.
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